Der Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch.
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis auszustellen.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Für die Erstellung eines Energieausweises kommen zwei Methoden in Frage: die bedarfs- und die verbrauchsorientierte Ermittlung.
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