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Der Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch.

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis auszustellen.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Für die Erstellung eines Energieausweises kommen zwei Methoden in Frage: die bedarfs- und die verbrauchsorientierte Ermittlung.

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Wir unterteilen die Planung und Gestaltung in zwei Phasen der Architektur: Vorentwurf und Bauantrag.

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